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   LSG Brandenburg, 24.09.2001 - L 8 AL 60/01   

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https://dejure.org/2001,29653
LSG Brandenburg, 24.09.2001 - L 8 AL 60/01 (https://dejure.org/2001,29653)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.2001 - L 8 AL 60/01 (https://dejure.org/2001,29653)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 2001 - L 8 AL 60/01 (https://dejure.org/2001,29653)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 24.09.2001 - L 8 AL 60/01
    Vorliegend hatte die Klägerin aber nach den hier maßgebenden Vorschriften des SGB III für den hier streitbefangenen Zeitraum (01. April 1999 bis 21. Juni 2000) auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. Mai 2000 (1 BvL 1, 4/98, 15/99 - in BVerfGE 102, 127 ff) sowie der darauf ergangenen Regelungen des Gesetzes zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz) vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1971) keinen Anspruch auf Zahlung höheren Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung der von ihr geltend gemachten im Bemessungszeitraum erhaltenen Einmalzahlungen.

    Eine Erhöhung für den streitbefangenen Zeitraum sieht das Gesetz für Ansprüche über die - wie hier im Falle der Klägerin - am 21. Juni 2000 bereits unanfechtbar entschieden war, nicht vor; auch aus dem Urteil des BVerfG vom 24. Mai 2000 lässt sich eine derartige Pflicht der Beklagten zur Erhöhung des Bemessungsentgelts nicht herleiten, da das Bundesverfassungsgericht hierin ausdrücklich ausführt, dass der Gesetzgeber durch geeignete Regelungen sicherzustellen habe, dass einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bei den Lohnersatzleistungen berücksichtigt werden, soweit über deren Gewährung für die Zeiten nach dem 01. Januar 1997 noch nicht bestandskräftig entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 102, 127, 146).

    Die von der Klägerin begehrte Verfahrensweise widerspricht im Übrigen auch der Entscheidung des BVerfG vom 24. Mai 2000 selbst, denn das BVerfG stellt ausdrücklich fest, dass der Gesetzgeber durch geeignete Regelungen sicherzustellen hat, dass einmalig gezahlte Arbeitsentgelte bei den Lohnersatzleistungen berücksichtigt werden, soweit über deren Gewährung für die Zeit nach dem 01. Januar 1997 noch nicht bestandskräftig entschieden worden war (vgl. BVerfGE 102, 127, 146).

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 24.09.2001 - L 8 AL 60/01
    Das Bundessozialgericht habe in seinem Urteil vom 05. August 1999 (Az.: B 7 AL 38/98 R) eine derart umfassende Beratungspflicht selbst für den Fall einer gegenüber dem Versicherten verhängten Sanktion festgestellt.
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